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Kommerzialisierung des Advents



Kommerzialisierung und früher Beginn



In jüngster Zeit gibt es Bestrebungen der Kirchen in Deutschland, einer Ausdehnung der Adventszeit durch den Einzelhandel und die Werbebranche über den Christkönigsonntag bzw. den Ewigkeitssonntag, an dem in den evangelischen Kirchen der Gedenktag der Entschlafenen begangen wird, hinaus[2] oder einer Öffnung von Einzelhandelsgeschäften an Adventssonntagen[3] durch Kampagnen und juristische Schritte Einhalt zu gebieten. Dabei hoffen die Kirchen auf die Einsicht der Verbraucher. So wird gemäß dem Grundsatz, dass das Angebot der Nachfrage folge, argumentiert: „Werden die Waren nicht gekauft, verschwinden sie über kurz oder lang wieder zur Unzeit aus den Regalen“.[4]. Von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der katholischen Kirche, vertreten durch das Erzbistum Berlin, wurde unter Berufung auf Art. 140 Grundgesetz gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das es ermöglicht, an allen vier Adventssonntagen Geschäfte zu öffnen, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.[5]

Aktuelles

Adventssonntage
Richter entscheiden über Ladenöffnungsgesetz
Sonntag, 29. November 2009 22:51

Der Einzelhandel erwartet für den ersten verkaufsoffenen Sonntag im Advent einen Ansturm von Kunden. Doch am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob Shoppen am Sonntag in Berlin weiterhin möglich ist. Die Kirchen hatten dagegen geklagt. Und Ver.di ruft zum Boykott auf.
Berlin - Weihnachtsgeschäft
Foto: dpa
Kunden bummeln im Berliner KaDeWe. Der Handel hofft auf ein gutes Weihnachtsgeschäft

Der Berliner Einzelhandel erwartet für den ersten verkaufsoffenen Sonntag im Advent an diesem Sonntag einen Ansturm von Kunden. Gleichzeitig blicken die Händler besorgt nach Karlsruhe. Denn dort werden die Bundesverfassungsrichter an kommenden Dienstag über die Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz entscheiden. Geklärt werden soll, ob die im Gesetz zugelassenen zehn verkaufsoffenen Sonntage – dazu zählen auch die vier im Advent – grundgesetzwidrig sind.
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Das Urteil wird bundesweit mit Spannung erwartet. Denn es hat für alle Bundesländer Signalwirkung. Schließlich regelt es grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Gegen das im November 2006 verabschiedete Berliner Ladenöffnungsgesetz haben die evangelische Landeskirche und das katholische Erzbistum geklagt. Sie reichten im Juni 2007 Verfassungsbeschwerde ein.

Die Kirchen sehen im Berliner Ladenöffnungsgesetz ihr Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung verletzt und berufen sich auf Artikel 140 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen regelt. Der ehemalige Landesbischof Wolfgang Huber hatte im Zuge des Verfahrens immer wieder angeführt, dass das Gesetz dazu führe, dass die Vorweihnachtszeit „weitgehend durch Kommerz“ beherrscht werde. Dies greife in „eklatanter Weise in den kirchlichen Kalender“ ein. Der rot-rote Senat ist dagegen überzeugt, dass seine Regelung Bestand haben wird. Im Mittelpunkt der Regelung habe „ein Interessenausgleich“ gestanden, sagt Senatorin Katrin Lompscher (Linke). Sie weist darauf hin, dass Berlin als Tourismusmetropole inzwischen mit London und Paris vergleichbar sei.

Unterstützt werden die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di. Sie hat zu einem Einkaufsboykott an Adventssonntagen aufgerufen. Die Ausdehnung des Weihnachtsgeschäfts auf die Sonntage sei für die betroffenen Mitarbeiter mit großen Belastungen verbunden, heißt es in einer Erklärung des Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Besonders in kleinen Geschäften müsse das Verkaufspersonal mitunter gleich an mehreren Adventssonntagen arbeiten. Geschenke sollten daher nicht am Sonntag gekauft werden.

Bundesweit soll in Städten, in denen Läden an Adventssonntagen öffnen dürfen, laut Ver.di mit einer Postkartenaktion auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Auf den Karten des kirchlich-gewerkschaftlichen Bündnisses „Allianz für den freien Sonntag“ wird dazu aufgerufen, den Einkauf am Sonntag zu unterlassen. „Helfen sie mit, dem Verkaufspersonal und uns allen die Ruhe zu bewahren.“

Der Handel verteidigt das Gesetz. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, rechnet nicht mit einem Erfolg der Kirchen. Für den Fall, dass das Gericht aber anders entscheiden sollte, geht der Chef des Handelsverbandes nicht davon aus, dass das Urteil „unmittelbar vollziehbare Wirkung“ hat. „Die Händler und Unternehmer haben ein Anrecht auf Vertrauensschutz.“